Rechtsschutzversicherungen – Ein allgemeines Missverstaendnis besteht darin, anzunehmen, jemand mache etwas umsonst……..
Das Geschaeft der Versicherungen besteht darin, regelmaessige Zahlungen von Ihnen zu erhalten, aber moeglichst wenig an Leistungen zurueck zu geben. Darin ist prinzipiell nichts unrechtes, da die Versicherung nicht fuer Alles leisten koennen (die Praemien waeren unbezahlbar). Versicherungen sind in vielen Bereichen (etwa KFZ) unverzichtbar. Viele Rechtsschutzversicherungen haben jedoch viele (unwirtschaftliche) Streitbereiche aus dem Leistungskatalog herausgenommen. So etwa regelmaessig die Scheidung, die Erbschaft, die vorsaetzliche Straftat (wobei man kaum mit einer Fahrlaessigkeitstat angezeigt wird). Zudem werden eine Vielzahl von Bereichen gar nicht erfasst. So etwa die Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht und die Menschenrechtsbeschwerde vor dem Europaeischen Gerichtshof fuer Menschenrechte in Strassbourg. Hinzu kommt, dass Versicherungen nur die gesetzlichen Gebuehren bezahlen, meist jedoch nicht die darueber hinausgehende Stundenverguetung des eigenen Anwalts. Wichtig ist allerdings, dass sie meist die recht teuren gerichtlichen Gutachten uebernehmen (!). Daher ist es sinnvoll, den besten Rechtsschutzversicherungsvertrag mit den besten Leistungen (mit gesteigerten Beitraegen) in moeglichst vielen Lebensbereichen (Verkehr, Arbeitsrecht etc.) zu waehlen. Hilfreich ist auch Ruecklagen zu bilden, um eigene Rechte durchsetzen zu koennen. Achten Sie auch darauf, dass Ihre Familie mit im Vertrag abgesichert ist, auch ueber bestimmte Altersgrenzen der Kinder hinaus. Hilfreich ist zudem, sich mit dem Gedanken vertraut zu machen, dass ein Teil der Kosten zwar an einem haengenbleiben koennen, man dafuer aber seine Interessen verteidigt. Daher sollten Sie immer mal wieder Ihre Altvertraege ueber Ihren unabhaengigen Versicherungsmakler kontrollieren lassen. Die Leistungen und die Kosten sollten weiterhin adaequat bleiben. Bleiben Sie wachsam! Christian Fuchs 10.07.2017
Endlich Geld für Witwe und Waisen
Christian Fuchs erstreitet sechsstellige Geldzahlung für Hinterbliebene von Haftpflichtversicherung
Der Wert eines Lebens – Nach einem tödlichen Unfall streitet die Familie des Verstorbenen mit der Versicherung jahrelang um die Höhe der Entschädigung Von Ekkard Müller-Jentsch – Was ist das Leben eines tödlich verunglückten Familienvaters wert? Seit fünf Jahren versuchen Anwälte und Richter eine Antwort darauf zu finden. Man stritt über Cent-Beträge, verzettelte sich in den kleinsten Details des fiktiven Lebens eines Toten und des realen Lebens seiner Familie. Am Freitag gelang es dem Oberlandesgericht München das makabere Ringen der Witwe und des Waisen mit einem Versicherungskonzern endlich durch einen vernünftigen Kompromiss zu beenden. Ein damals 44 Jahre alter Starnberger war 2006 mit seinem 17-jährigen Sohn auf der B 2 bei Weilheim unterwegs, als eine Münchnerin nach einem Herzinfarkt mit ihrem Mini von der Gegenfahrbahn abkam und seinen Mercedes frontal rammte. Tödlich verletzt lag der Familienvater noch einen Monat im Koma. Sein Sohn hatte vergleichsweise leichte Verletzungen, war aber durch das blutige Geschehen traumatisiert. Das die Versicherung der Minifahrerin, die bei dem Unfall ebenfalls ums Leben kam, den Schaden bezahlen muss, war klar. Problematisch wurde es aber schon bei der Frage, ob und wieviel Schmerzensgeld einem bewusstlos dahindämmernd Todgeweihten zusteht. Schließlich bekommt er davon nichts mehr mit – oder doch? Und welches Schmerzensgeld bekommt der Sohn für dieses Schockerlebnis? Dies sind die Fragen, die noch vergleichsweise einfach zu beantworten wären. Doch wie lässt sich berechnen, was ein Ehemann und Vater wert gewesen wäre? Wie lange kann ein freischaffender Bodenleger arbeiten, könnte er es sich überhaupt je leisten, in Rente zu gehen? Wie intensiv arbeitet ein selbständiger schwer schuftender Handwerker noch im Haushalt mit? Welche Rente hätte ihm trotz seiner unregelmäßigen Einzahlung einmal zugestanden? „Der Fall ist rechnerisch und auch tatsächlich sehr kompliziert“ meint am Freitag der Vorsitzende des 10. OLG-Senats: „Für die Angehörigen muss dies eine bizarre Diskussion sein.“ Mutter und Sohn hatten sich einen Betrag um die 300.000 Euro vorgestellt, das Landgericht München II hatte ihnen rund 190.000 Euro zugesprochen. Dagegen legten beide Seiten Berufung ein. Anwalt Christian Fuchs beklagte, dass sich die Versicherung im gesamten Verfahren wenig konstruktiv verhalten habe. Sie habe verlangt, dass Mutter und Sohn ihr Häuschen aufgeben und in eine kleine Wohnung umziehen, und dass die Frau als Helferin im Sozialbereich endlich Vollzeit arbeiten solle. Sogar die Menge an Waschpulver und Entkalker für die Spülmaschine waren diskutiert worden. In der Berufungsverhandlung legte nun der Senat einen Vorschlag vor. 237.000 Euro für die Hinterbliebenen und dann wird die Akte für immer geschlossen. Beide Seiten stimmten zu. Das Gericht wünschte Mutter und Sohn, dass sie nun mit dem schrecklichen Geschehen abschließen können, Süddeutsche Zeitung Nr. 87 Seite R 9 vom 14./15. April 2012, OLG München Az.: 10 U 2492/11
Entscheidung über Existenzgründungszuschuss vor dem Bundessozialgericht
Christian Fuchs gegen die Bundesagentur für Arbeit – Christian Fuchs hat gewonnen. In dritter Instanz hat das Bundessozialgericht am 27.08.2008 in Kassel entschieden, dass die Bundesagentur für Arbeit einen Existenzgründerzuschuss auch für Unternehmensgründungen im europäischen Ausland zahlen muss (Az.: B 11 AL 22/07 R). HR – hessenaktuell – Mittwoch, 27.08.2008